Ein Inhaber von einer Wohnung oder von einem Haus hat das Recht, sein eigenes Eigentum gegen Einbrüche zu schützen. Dabei sind jedoch Grundstücke der Nachbarn und öffentliche Straßen für eine eigene Videoüberwachung nicht erlaubt.
Was für Möglichkeiten sind vorhanden, um das eigene Eigenheim mit Videoüberwachung zu schützen?
Hier gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten.
Aufnahmemöglichkeiten im Dunklen
Die Akten bei der Polizei zeigen deutlich, dass die meisten Einbrüche in den Nachmittagsstunden, wenn die Bewohner von Häusern oder Wohnungen sich am Arbeitsplatz befinden, stattfinden. Trotzdem ist die Überwachung mit Videos in der Nacht sinnvoll. Dabei muss hier eine Kamera zum Einsatz kommen, die in der Lage ist, solche Aufnahmen durchzuführen. Dabei sind solche Kameras mit Nachtsicht-LED ausgestattet.
Passive sowie aktive Überwachung mit Video
Bei einer passiven Überwachung mit dem Video von einem Haus erfolgen von einer Kamera aus kontinuierliche Bilderaufnahmen. Dabei wird das Material erst hinterher gesichtet und kann im Falle eines Einbruchs zur Identifizierung der Einbrecher herangezogen werden. Hier gibt es auch Ausführungen, bei denen dann ein Zugriff von der Ferne mit dem Smartphone auf die Aufnahmen möglich ist.
Bei einer aktiven Videoüberwachung wird hier aktiv eine bestimmte Aktion, die vorher festgelegt worden ist, aufgenommen. Das ist zum Beispiel eine Überschreitung einer vorher festgelegten Linie, wie beispielsweise einen Gartenzaun. Solche Aufnahmen können präventiv wirken. Bei einer solchen Aufnahme kann eine Sprachnachricht abgespielt oder eine Tür verriegelt und dadurch kann ein Eindringen in aktiver Form verhindert werden.
Überwachung mit Witterungsschutz
Eine solche Überwachung ist auch im Garten (also im Außenbereich) eines Hauses sinnvoll. Dabei kann hier eine solche Art der Kamera eingesetzt werden, die auch unterschiedlichen Witterungsbedingungen, wie zum Beispiel Nässe standhält. Die Verwendung von Kameras mit der Schutzklasse IP65/IP66/IP67 ist hier sinnvoll. Dadurch dringt keine Feuchtigkeit in das Gehäuse.
Wann ist eine Videoüberwachung sinnvoll?
In Deutschland brechen nach den statistischen Angaben alle paar Minuten Personen in Wohnungen und Häuser ein und entwenden wertvolle Gegenstände. Gerade in den Urlaubszeiten steigt die Anzahl von solchen Verbrechen stark an. Die Aufklärungsquote von der Polizei ist hier sehr überschaubar. In solchen Fällen kann ein Einsatz von einer Videokamera-Überwachung sinnvoll sein. Die Betroffenen erhalten dadurch etwas Sicherheit.
Ebenfalls sind regelmäßiger Vandalismus und auch Nachbarschaftsstreitigkeiten häufige Gründe, weshalb solche Überwachungen per Video im privaten Bereich installiert werden. Dies ist hauptsächlich in solchen Bereichen sinnvoll, wo die Kriminalität sehr hoch ist. Dadurch kann das Sicherheitsgefühl durch eine solche Überwachung per Video gestärkt werden.
Wie ist die Rechtslage zur Videoüberwachung auf privaten Grundstücken?
Eine Überwachung per Video auf dem alleine genutzten Grundstück ist grundsätzlich zulässig. Dabei darf jedoch eine solche Überwachung nicht dazu führen, dass dadurch auch ein öffentlicher Raum (dazu gehören zum Beispiel Straßen oder Gehwege, etc.) zusätzlich überwacht wird. Dies hat auch für ein Grundstück von dem jeweiligen Nachbarn aufgrund der Auslegung der Datenschutz Grundverordnung Gültigkeit.
Ob eine von einem Nachbarn oder einer Nachbarin betriebene Überwachung per Video rechtlich zulässig ist, hängt dies von der Anwendbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung ab. Die Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung ist Art. 6 Abs 1 lit. f DS GVO.